08.04.2025 in Aktuell

Inklusive Bildung

 

Logo der AG Selbst Aktiv

Logo der AG für Bildung

Gemeinsames Positionspapier

„Inklusive Bildung“

Grundsatz

Art. 3 des Grundgesetzes verpflichtet alle zur Achtung vor der Würde jedes einzelnen Menschen. Diese Würde ist nicht diversifizierbar.

Die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) verpflichtet alle Staaten, die sie ratifiziert haben, zur inklusiven Bildung, zur gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe an der Gesellschaft.

Insofern ist inklusive Bildung ein wesentlicher Teil der Demokratie-Erziehung.

Realisierung inklusiver Bildung

Die tatsächliche Inklusion in der Bildung hat zu vielfältigen Bemühungen in den Ländern geführt, kann aber keineswegs als gelungen bezeichnet werden. Hier sollen nun Schritte und Probleme aufgezeigt werden, um diese Ziele zu erreichen. Wir betrachten die gesamte Bildungskette von der Kita bis zur Erwachsenenbildung.

  1. Wer soll inklusive Bildung in den Bildungseinrichtungen leisten?
  • Inklusion soll durch multiprofessionelle Teams in den Regeleinrichtungen erfolgen. Dazu gehören Erziehende im Kita-Bereich, Lehrende aller Schularten, Hochschulen,   Weiterbildungseinrichtungen anderer Bildungsträger sowie sozialpädagogische Fachkräfte, Ausbilder und ggf. Therapeuten.
  • In allen diesen Ausbildungs- und Studiengängen sind Inhalte individueller Förderung und Diagnostik zu verankern.
  • Im konkreten Handeln sollen die Kompetenzen der Mitglieder gebündelt und für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, also für die ganze Gruppe, eingesetzt werden.

Aber es gilt der Grundsatz:

Förderung ist nicht an „Spezialisten“ delegierbar, sondern steht in der Verantwortung des gesamten Teams.

  1. Organisatorische Bedingungen
  • Eine umfassende Förderung braucht Zeit, also eine ganztägige Organisation.
  • Eine ganztägige Organisation ermöglicht auch die Öffnung zur Kommune und kulturellen und sportlichen Angeboten.
  • Es wäre gut, wenn es für alle Mitarbeitenden einen gemeinsamen Kostenträger gäbe. Damit würden Eltern und Bildungseinrichtungen von vielen Anträgen an verschiedene Akteure und Ämter entlastet.

  1. Barrierefreiheit
  • Alle Bauten müssen barrierefrei – auch im Inneren – zugänglich sein.
  • Gruppenräume brauchen genügend Platz für differenzierte Arbeitsphasen und ggf. ergänzende Therapie- bzw. Pflegeräume.
  • Sprache und Schriftsprache sind barrierefrei – auch digital – zu gestalten (einschließlich für Sinnesbehinderte).

Für die AG Selbst Aktiv                                    Für die AG für Bildung

gez. Katrin Gensecke (Vors.)                           gez. Ulf Daude (Vors.)

        Karl Finke   (Vors.)                                             Dagmar Brunsch

       Anne Kleinschnieder

 

08.04.2025 in Aktuell

Gemeinsames Positionspapier „Inklusive Bildung“

 

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„Inklusive Bildung“

Grundsatz

Art. 3 des Grundgesetzes verpflichtet alle zur Achtung vor der Würde jedes einzelnen Menschen. Diese Würde ist nicht diversifizierbar.

Die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) verpflichtet alle Staaten, die sie ratifiziert haben, zur inklusiven Bildung, zur gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe an der Gesellschaft.

Insofern ist inklusive Bildung ein wesentlicher Teil der Demokratie-Erziehung.

Realisierung inklusiver Bildung

Die tatsächliche Inklusion in der Bildung hat zu vielfältigen Bemühungen in den Ländern geführt, kann aber keineswegs als gelungen bezeichnet werden. Hier sollen nun Schritte und Probleme aufgezeigt werden, um diese Ziele zu erreichen. Wir betrachten die gesamte Bildungskette von der Kita bis zur Erwachsenenbildung.

  1. Wer soll inklusive Bildung in den Bildungseinrichtungen leisten?
  • Inklusion soll durch multiprofessionelle Teams in den Regeleinrichtungen erfolgen. Dazu gehören Erziehende im Kita-Bereich, Lehrende aller Schularten, Hochschulen,   Weiterbildungseinrichtungen anderer Bildungsträger sowie sozialpädagogische Fachkräfte, Ausbilder und ggf. Therapeuten.
  • In allen diesen Ausbildungs- und Studiengängen sind Inhalte individueller Förderung und Diagnostik zu verankern.
  • Im konkreten Handeln sollen die Kompetenzen der Mitglieder gebündelt und für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, also für die ganze Gruppe, eingesetzt werden.

Aber es gilt der Grundsatz:

Förderung ist nicht an „Spezialisten“ delegierbar, sondern steht in der Verantwortung des gesamten Teams.

  1. Organisatorische Bedingungen
  • Eine umfassende Förderung braucht Zeit, also eine ganztägige Organisation.
  • Eine ganztägige Organisation ermöglicht auch die Öffnung zur Kommune und kulturellen und sportlichen Angeboten.
  • Es wäre gut, wenn es für alle Mitarbeitenden einen gemeinsamen Kostenträger gäbe. Damit würden Eltern und Bildungseinrichtungen von vielen Anträgen an verschiedene Akteure und Ämter entlastet.

  1. Barrierefreiheit
  • Alle Bauten müssen barrierefrei – auch im Inneren – zugänglich sein.
  • Gruppenräume brauchen genügend Platz für differenzierte Arbeitsphasen und ggf. ergänzende Therapie- bzw. Pflegeräume.
  • Sprache und Schriftsprache sind barrierefrei – auch digital – zu gestalten (einschließlich für Sinnesbehinderte).

Für die AG Selbst Aktiv                                    Für die AG für Bildung

gez. Katrin Gensecke (Vors.)                           gez. Ulf Daude (Vors.)

        Karl Finke   (Vors.)                                             Dagmar Brunsch

       Anne Kleinschnieder

 

21.07.2022 in Aktuell

Parteitag am 09.07.2022 in Idar-Oberstein

 

Unsere Vorsitzende Anne Kleinschnieder vermisste im Leitantrag beim Landesparteitag die Schwerpunktsetzung  Inklusion. Die Antragskommission fügte eine entsprechende Passage ein.

21.07.2022 in Aktuell

Landesparteitag

 

Unsere Vorsitzende Anne Kleinschnieder vermisste im Leitantrag beim Landesparteitag die Schwerpunktsetzung Inklusion. Die Antragskommission fügte eine entsprechende Passage ein.